Welche Differenzen bestehen zwischen den EU-Ländern in der Flüchtlingskrise?

Der Hauptstreit innerhalb der EU dreht sich beim Thema Flüchtlinge um die gerechte Verteilung auf die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. An sich ist die so genannte Dublin-III-Verordnung geltendes EU-Recht. Danach ist das Land verpflichtet, das Asylgesuch zu bearbeiten, in dem der Flüchtling zum ersten Mal EU-Boden betreten hat. Gegenwärtig sind das in erster Linie die Staaten am Mittemeer, z. B. Griechenland und Italien. Die europäischen Mittelmeerstaaten sind aber überfordert und lassen die Flüchtlinge unregistriert weiter nach Norden reisen. Dublin-III greift also ins Leere.

Nur wenige Länder in der EU nehmen den Großteil der Asylbewerber auf, etwa Deutschland und Österreich.

Nach den Vorstellungen der EU-Kommission soll das Dublin-System grundsätzlich beibehalten werden, in besonderen Notsituationen jedoch sollen die Flüchtlinge nach einer festen Quote verteilt werden, die sich nach Einwohnerzahl, Wirtschaftskraft, Arbeitslosenquote und der Zahl der bisher aufgenommenen Asylbewerber richtet.

Meldet sich ein Flüchtling in einem anderen Land als dem, über das er nach Europa eingereist ist, bei den Ausländerbehörden, kann oft nicht festgestellt werden, welche Route er innerhalb der EU gekommen hat.

Wurden Asylsuchende bereits in einem Land von den Behörden registriert, können sie dorthin zurückgeschickt werden.

Erfolgt die sogenannte Rücküberstellung nicht innerhalb von sechs Monaten, muss der Staat, der die Übernahme ersucht, das Asylverfahren selbst durchführen. Deutschland stellte im vergangenen Jahr mehre 10.000 Rückführungsersuchen an andere EU-Staaten, tatsächlich wurden aber nur knapp 5.000 Flüchtlinge in das Ersteinreiseland zurückgeschickt.

Hintergrund sind schlimme Zustände in den Auffanglagern oder die Tatsache, dass dort kein faires Asylverfahren gewährleistet ist.

So verweisen deutsche Behörden und auch andere EU-Länder Flüchtlinge nicht mehr nach Griechenland zurück.