Warum ab dem 24. Oktober 2015 nun Asylgesetz?
Die Begründung des Gesetzgebers hierzu lautet (Quelle: BT-DS 18/6185):
Mit der Änderung der Überschrift wird die neue Rolle des Gesetzes verdeutlich. Die Einführung des Gesetzes hatte eine auf Dauer angelegte Regelung des Asylverfahrens zum Ziel. Es regelte lediglich das Verfahren zur Zuerkennung des Asyls nach Artikel 16 Absatz 2 a.F. des Grundgesetzes. Seitdem hat sich der Inhalt und damit auch der Charakter des Gesetzes stark gewandelt. Das Gesetz enthält nicht mehr nur verfahrenstechnische Regelungen, sondern mit den Vorschriften zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und des subsidiären Schutzes eigene materielle Vorgaben für den Schutz von in ihrer Heimat verfolgten Ausländern. Die Trennung von materiellen Vorgaben und verfahrensmäßiger Umsetzung wird also nicht mehr aufrechterhalten. Mit den in diesem Gesetz enthaltenen Änderungen werden zudem zahlreiche Bereiche geregelt, die das Asylverfahren selbst nicht unmittelbar betreffen. Um diesem gewandelten Charakter des Gesetzes von einer ausschließlichen Verfahrensregelung zu dem zentralen Regelwerk im Bereich des Flüchtlingsschutzes Rechnung zu tragen, sollte der Verweis auf das Verfahren in der Überschrift gestrichen werden und in Zukunft vom "Asylgesetz" gesprochen werden.
Integrationsgesetz 2016 verändert das Asylgestz
Die Änderungen durch das Integrationsgesetz 2016 sind eingearbeitet.
Inhalt
Abschnitt 1: Geltungsbereich
Abschnitt 2 Schutzgewährung
Unterabschnitt 1: Asyl
§ 2 Rechtsstellung Asylberechtigter
Unterabschnitt 2: Internationaler Schutz
§ 3 Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
§ 3c Akteure, von denen Verfolgung ausgehen kann
§ 3d Akteure, die Schutz bieten können
Abschnitt 3: Allgemeine Bestimmungen
§ 6 Verbindlichkeit asylrechtlicher Entscheidungen
§ 7 Erhebung personenbezogener Daten
§ 8 Übermittlung personenbezogener Daten
§ 9 Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen
§ 11 Ausschluss des Widerspruchs
§ 11a Vorübergehende Aussetzung von Entscheidungen
Abschnitt 4: Asylverfahren
Unterabschnitt 1: Allgemeine Verfahrensvorschriften
§ 15 Allgemeine Mitwirkungspflichten
§ 16 Sicherung, Feststellung und Überprüfung der Identität
Unterabschnitt 2: Einleitung des Asylverfahrens
§ 18 Aufgaben der Grenzbehörde
§ 18a Verfahren bei Einreise auf dem Luftwege
§ 19 Aufgaben der Ausländerbehörde und der Polizei
§ 20 Weiterleitung an eine Aufnahmeeinrichtung
§ 21 Verwahrung und Weitergabe von Unterlagen
§ 22a Übernahme zur Durchführung eines Asylverfahrens
Unterabschnitt 3: Verfahren beim Bundesamt
§ 23 Antragstellung bei der Außenstelle
§ 24 Pflichten des Bundesamtes
§ 26 Familienasyl und internationaler Schutz für Familienangehörige
§ 27 Anderweitige Sicherheit vor Verfolgung
Weggefallen: § 27a Zuständigkeit eines anderen Staates
§ 30 Offensichtlich unbegründete Asylanträge
§ 30a Beschleunigtes Verfahren
§ 31 Entscheidung des Bundesamtes über Asylanträge
§ 32 Entscheidung bei Antragsrücknahme oder Verzicht
§ 33 Nichtbetreiben des Verfahrens
Unterabschnitt 4: Aufenthaltsbeendigung
§ 35 Abschiebungsandrohung bei Unzulässigkeit des Asylantrags
§ 36 Verfahren bei Unzulässigkeit und offensichtlicher Unbegründetheit
§ 37 Weiteres Verfahren bei stattgebender gerichtlicher Entscheidung
§ 38 Ausreisefrist bei sonstiger Ablehnung und bei Rücknahme des Asylantrags
§ 39 (weggefallen)
§ 40 Unterrichtung der Ausländerbehörde
§ 41 (weggefallen)
§ 42 Bindungswirkung ausländerrechtlicher Entscheidungen
§ 43 Vollziehbarkeit und Aussetzung der Abschiebung
§ 43a (weggefallen)
§ 43b (weggefallen)
Abschnitt 5: Unterbringung und Verteilung
§ 44 Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen
§ 46 Bestimmung der zuständigen Aufnahmeeinrichtung
§ 47 Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen
§ 48 Beendigung der Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen
§ 49 Entlassung aus der Aufnahmeeinrichtung
§ 51 Länderübergreifende Verteilung
§ 53 Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften
§ 54 Unterrichtung des Bundesamtes
Abschnitt 6: Recht des Aufenthalts während des Asylverfahrens
§ 57 Verlassen des Aufenthaltsbereichs einer Aufnahmeeinrichtung
§ 58 Verlassen eines zugewiesenen Aufenthaltsbereichs
§ 59 Durchsetzung der räumlichen Beschränkung
§ 59a Erlöschen der räumlichen Beschränkung
§ 59b Anordnung der räumlichen Beschränkung
§ 63 Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung
§ 63a Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender
§ 66 Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung
§ 67 Erlöschen der Aufenthaltsgestattung
§ 68 (weggefallen)
§ 69 (weggefallen)
§ 70 (weggefallen)
Abschnitt 7: Folgeantrag, Zweitantrag
Abschnitt 8: Erlöschen der Rechtsstellung
§ 73 Widerruf und Rücknahme der Asylberechtigung und der Flüchtlingseigenschaft
§ 73a Ausländische Anerkennung als Flüchtling
§ 73b Widerruf und Rücknahme des subsidiären Schutzes
§ 73c Widerruf und Rücknahme von Abschiebungsverboten
Abschnitt 9: Gerichtsverfahren
§ 74 Klagefrist, Zurückweisung verspäteten Vorbringens
§ 75 Aufschiebende Wirkung der Klage
§ 77 Entscheidung des Gerichts
§ 79 Besondere Vorschriften für das Berufungsverfahren
§ 80 Ausschluss der Beschwerde
§ 81 Nichtbetreiben des Verfahrens
§ 82 Akteneinsicht in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes
§ 83a Unterrichtung der Ausländerbehörde
§ 83b Gerichtskosten, Gegenstandswert
§ 83c Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten
Abschnitt 10: Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 84 Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung
§ 84a Gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung
Abschnitt 11: Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 87a Übergangsvorschriften aus Anlass der am 1. Juli 1993 in Kraft getretenen Änderungen
§ 87b Übergangsvorschrift aus Anlass der am 1. September 2004 in Kraft getretenen Änderungen
§ 87c Übergangsvorschrift aus Anlass der am 6. August 2016 in Kraft getretenen Änderungen
§ 88 Verordnungsermächtigungen
§ 88a Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
§ 89 Einschränkung von Grundrechten
§ 90 Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde