Bescheid

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet

Die Entscheidung über den Asylantrag erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

Die Entscheidung enthält eine Begründung und eine Rechtsbehelfsbelehrung. Sie wird den Beteiligten zugestellt. Wenn der Antragsteller nicht von einem Verfahrensbevollmächtigten vertreten wird, erhält er zudem eine Übersetzung des Tenors der Entscheidung und der Rechtsbehelfsbelehrung.

Die Entscheidung über einen Asylantrag bezieht sich immer auf das Einzelschicksal des Antragstellers.

Ermittlungen

Wenn vor der Entscheidung weitere Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhaltes erforderlich sind, kann der Entscheider Informationen über das Informationszentrum Asyl und Migration des Bundesamts erhalten, das u. a. eine umfangreiche Datenbank ("MILo") bereitstellt.

Auch das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) stellt zahlreiche Informationen zur Verfügung.

Überprüfung der vorgebrachten Asylgründe

Zur Überprüfung von Dokumenten, Beweismitteln und Sachlagen können die Entscheider auf Folgendes zurückgreifen:
- Sprach- und Textanalysen,
- Physikalisch-Technische Urkundenuntersuchungen (PTU),
- medizinische oder sonstige Gutachten,
- Ansprechpartner des Auswärtigen Amtes und
- im Ausland eingesetztes Personal des Bundesamts.

Entscheidungsmöglichkeiten und Folgen der Entscheidung

Beispielhafte Entscheidungsmöglichkeiten und deren aufenthaltsrechtlichen Folgen im nationalen Verfahren:

Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung bei Ablehnung

Wenn die Voraussetzungen für alle Schutzarten nicht gegeben sind, erhält der Antragsteller einen ablehnenden Bescheid mit einer Ausreiseaufforderung und einer Abschiebungsandrohung. Er ist dann zur Ausreise aus Deutschland verpflichtet.