Schutzarten und Prüfungsreihenfolge

Im Anerkennungsverfahren werden unterschiedliche Schutzarten geprüft. Es gibt eine bestimmte Prüfungsreihenfolge:

1. Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft § 3 Abs. 1 AsylG
2. Anerkennung als Asylberechtigter Art. 16 a Abs. 1 Grundgesetz (GG)
3. Zuerkennung Subsidiären Schutzes § 4 Abs. 1 AsylG
4. Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Aufenthaltsgesetz