Flughafenverfahren bei Ankuft mit dem Flugzeug
Für Einreisen von Schutzsuchenden auf dem Luftweg gilt im Falle einer Asylbeantragung ein Sonderverfahren, das sogenannte "Flughafenverfahren".
Entscheidung im Transitbereich
Das Asylverfahren wird noch vor der Entscheidung der Bundespolizei über die Einreise durchgeführt - also noch im Transitbereich des Flughafens. Das allerdings nur dann, wenn
- die Person keine gefälschten oder verfälschten Ausweispapiere mit sich führt oder
- aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt.
Einreise wird verweigert
Wird der Asylantrag als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt, wird die Einreise verweigert. Der Antragsteller bleibt im Transitbereich des Flughafens.
Eilrechtsschutz
Gegen diese Ablehnung seines Asylantrags kann der Antragsteller Eilrechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht einlegen. Entscheidet das Gericht zugunsten des Antragstellers, darf er nach Deutschland einreisen, bei negativer Gerichtsentscheidung wird er abgeschoben.