Rechtsmittel gegen Ablehnungsbescheid

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Gegen die Entscheidungen des Bundesamts kann der Asylbewerber Klage vor dem deutschen Verwaltungsgericht erheben. Die möglichen Rechtsmittel und die Fristen werden dem Antragsteller in der Rechtsbehelfsbelehrung der Asylentscheidung mitgeteilt.

Klage hat Erfolg

Stellt das Gericht im Klageverfahren die Voraussetzungen für eine Schutzgewährung fest, hebt es den Bescheid oder die entsprechenden Teile des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auf und verpflichtet das Bundesamt zu einer positiven Entscheidung, also zur Schutzgewährung.

Klage wird abgewiesen

Wenn die Klage vom Gericht abgewiesen und die Ablehnung aller Schutzarten bestätigt wird, bleibt für den Betroffenen die Verpflichtung zur Ausreise bestehen.

Abschiebung droht

Kommt der Antragsteller der Verpflichtung zur Ausreise aus Deutschland nicht nach, wird er in sein Heimatland abgeschoben. Zuständig für die Durchführung der Abschiebung ist die jeweilige Ausländerbehörde.

Ist eine Abschiebung nicht möglich, kann die Ausländerbehörde eine Duldung oder auch eine Aufenthaltserlaubnis erteilen.